In dieser Rubrik finden Sie Projektunterlagen im Zusammenhang mit aktuellen amtlichen Publikationen von Gewässerraumfestlegungen im vereinfachten Verfahren in kantonaler Zuständigkeit (Gewässerraumfestlegungen an Gewässern von kantonaler oder regionaler Bedeutung sowie an allen Gewässern ausserhalb des Siedlungsgebiets).


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Haselbach.

Mit Verfügungen vom 2. Oktober 2023 hat die Baudirektion den Gewässerraum am Haselbach im Siedlungsgebiet der Gemeinden Maschwanden und Mettmenstetten festgelegt.
Mit Verfügung vom 13. Oktober 2023 hat die Baudirektion den Gewässerraum am Haselbach im Siedlungsgebiet der Gemeinde Knonau festgelegt.

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Auflagebeginn: 2. November 2023
Ende der Auflage: 1. Dezember 2023

Unterlagen Gemeinde Maschwanden:

Unterlagen Gemeinde Knonau:

Unterlagen Gemeinde Mettmenstetten:


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Reuss.

Mit Verfügung vom 7. November 2023 hat die Baudirektion den Gewässerraum an der Reuss im Siedlungsgebiet der Gemeinde Ottenbach festgelegt.

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Auflagebeginn: 10. November 2023
Ende der Auflage: 11. Dezember 2023

Unterlagen Gemeinde Ottenbach


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Aabach/Aa.

Mit Verfügung vom 6. Juli 2023 hat die Baudirektion den Gewässerraum am Aabach/Aa im Siedlungsgebiet der Stadt Wetzikon und der Gemeinde Seegräben festgelegt. Der Einwendungsbericht gibt Auskunft über den Umgang mit den erhobenen Einwendungen zur Festlegung des Gewässerraums.

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Auflagebeginn: 10. November 2023
Ende der Auflage: 11. Dezember 2023

Unterlagen:


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Aabach sowie Aufhebung der Gewässerbaulinie BDV 1349/1999 in Mönchaltorf.

Mit Verfügung vom 20. Juli 2023 hat die Baudirektion den Gewässerraum am Aabach im Siedlungsgebiet der Gemeinde Mönchaltorf und auf dem gegenüberliegenden Gemeindegebiet von Gossau festgelegt sowie die Gewässerbaulinie BDV 1349/1999 in der Gemeinde Mönchaltorf aufgehoben. Der Einwendungsbericht gibt Auskunft über den Umgang mit den erhobenen Einwendungen zur Festlegung des Gewässerraums.

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Auflagebeginn: 17. November 2023
Ende der Auflage: 18. Dezember 2023

Unterlagen:


ÖFFENTLICHE AUFLAGE
Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Reppisch in Urdorf.

Gestützt auf § 15 g HWSchV wird der Gewässerraumentwurf während 60 Tagen öffentlich aufgelegt. Die massgebenden Projektunterlagen liegen über die ganze Frist in der Gemeinde Urdorf öffentlich zur Einsichtnahme auf und können hier unten digital heruntergeladen werden.

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Auflagebeginn: 1. Dezember 2023
Ende der Auflage: 30. Januar 2024

Unterlagen: