Schritt 1: Abschnittsbildung

Für die Bestimmung des Gewässerraums betrachten Sie die einzelnen Gewässer abschnittsweise. Die Bildung der Abschnitte in Schritt 1 stellt daher eine wichtige Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte zur Ausscheidung des Gewässerraums dar.

Dokumentation

Die Gewässerabschnitte tragen Sie in der Excel-Vorlage «Festlegung Gewässerraum» ein, in der auch alle folgenden Schritte mit den erforderlichen Nachweisen und Zwischenresultaten dokumentiert werden müssen.

Pro Gemeinde wird ein Dokument gemeinsam mit dem Schlussdossier beim Kanton eingereicht.

Definition des Projektperimeters

Vor der Abschnittsbildung ist der Projektperimeter zu definieren. Dabei ist im Rahmen der flächendeckenden Gewässerraumfestlegung im vereinfachten Verfahren an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gewässerraum im Grundsatz in Bauzonen, kommunalen Freihaltezonen, Reservezonen und Erholungszonen auszuscheiden und festzulegen. Folgende ergänzenden Kriterien sind zu beachten (vgl. auch übergeordnete Prinzipien):

  • Ausscheidung und Festlegung des Gewässerraums immer beidseitig, d.h. auch im Landwirtschaftsgebiet oder im Wald, wenn das Gewässer an der Grenze zwischen dem Siedlungsgebiet und dem Landwirtschaftsgebiet bzw. zwischen dem Siedlungsgebiet und dem Wald verläuft.
  • Ausscheidung und Festlegung des Gewässerraums auch bei kurzen «Verbindungsabschnitten» (max. 300 m Länge) zwischen Siedlungsgebieten im Wald oder in der Landwirtschaftszone.
  • Ausscheidung und Festlegung des Gewässerraums in Waldarealen, welche von Siedlungsgebiet umgeben sind.

Grundsätze für die Abschnittsbildung

Als zentrale Grundlage für die Abschnittsbildung dient die Karte der Gewässer-Ökomorphologie des Kantons Zürich. Sie enthält Angaben zu folgenden Kriterien, die für die Bemessung der Gewässerraumbreite und damit für die Abschnittsbildung massgebend sind:

  • Ökomorphologie (von natürlich/naturnah bis künstlich/naturfremd oder eingedolt).
  • Gerinnesohlenbreite
  • Breitenvariabilität

Die Breite der Gerinnesohle aus der Gewässer-Ökomorphologie des kantonalen GIS-Browsers muss zwingend anhand des Katasterplans überprüft werden. Falls diese beiden Angaben sehr unterschiedlich sind, sollte eine Messung vor Ort vorgenommen werden.

Ebenso ist die Lage der Gewässerachse gemäss dem Plan der öffentlichen Oberflächengewässer und der Wasserrechtskanäle (kantonaler GIS-Browser) zwingend mit dem digitalen Höhenmodell (kantonaler GIS-Browser) und dem Katasterplan (kantonaler GIS Browser) abzugleichen. Bei grossen Abweichungen ist die Gewässerachse anhand des Katasterplans und des digitalen Höhenmodells durch den Planungsträger neu zu konstruieren und die neu konstruierte Achse als Grundlage für die Gewässerraumausscheidung zu verwenden. Das digitale Höhenmodell weist die beste Genauigkeit auf.

Verfügt die Gemeinde über einen aktuellen Werkleitungskataster, ist die Lage der Eindolungen gemäss AV-Daten mit dem Werkleitungskataster abzugleichen. Der Werkleitungskataster weist in der Regel eine bessere Lagegenauigkeit auf. Weitere Kriterien für die Abschnittsbildung sind:

  • Gefahrenbereiche gemäss Naturgefahrenkarte
  • Revitalisierungspotenzial gemäss kantonaler Revitalisierungsplanung
  • Eindolungen
  • Abstürze
  • Nutzungszonen, Schutzgebiete (z. B. BLN)
  • Wechsel (Übergang) Siedlungsrand / Siedlungsgebiet
  • Siedlungsstruktur (bei angedachter Reduktion im dicht überbauten Gebiet)

Bei Durchlässen wird in der Regel empfohlen, keine neuen Abschnitte zu bilden.

Die Bildung der Abschnitte ist wie die gesamte Gewässerraumausscheidung ein iterativer Prozess.

VORLAGEHILFSMITTEL