Weist das Hauptgerinne ein HWS-Defizit auf?
Anhand der Gefahrenkarte prüfen Sie, ob das Hauptgerinne zwischen der Wasserrechtsfassung und -rückgabe ein Hochwasserschutzdefizit aufweist.
Liegt kein Defizit vor, kann auf die Festlegung eines Gewässerraums am WR-Kanal verzichtet werden, sofern nachweislich kein gewässer-ökologischer Wert besteht.
- Informationen zu Wasserrechten können bei Bedarf beim AWEL, Sektion Gewässernutzung eingeholt werden (marco.calderoni@bd.zh.ch).
Lassen die Platzverhältnisse die Behebung des HWS-Defizits am Hauptgerinne theoretisch zu?
Anhand des in Schritt 3 (Erhöhung prüfen) ermittelten Raumbedarfs aus Sicht HWS für das Hauptgerinne und der vorliegenden Platzverhältnisse zwischen der Wasserrechtsfassung und -rückgabe ist abzuwägen, ob zur Behebung des HWS-Defizits am Hauptgerinne der WR-Kanal als Entlastungskanal zur Behebung des HWS-Defizits dienen könnte.
Ist dies der Fall, kann von einem Interesse der öffentlichen Hand am Weiterbestand der Anlage ausgegangen werden. Zur Sicherung des Raumbedarfs für eine mögliche Lösung mit Hochwasserentlastungskanal ist der Gewässerraum am WR-Kanal gemäss der Vorgehensweise bei offenen Fliessgewässern resp. bei eingedolten Fliessgewässern auszuscheiden.
Nachweis
Anhand des in Schritt 3 ermittelten Raumbedarfs für den Hochwasserschutz am Hauptgerinne und der baulichen Gegebenheiten ist zu begründen, inwiefern der WR-Kanal als Entlastungskanal zur Behebung des HWS-Defizits dienen könnte.
- Gefahrenkarte
- Informationen zu Wasserrechten können bei Bedarf beim AWEL, Sektion Gewässernutzung eingeholt werden (marco.calderoni@bd.zh.ch).
- Nutzungsplanung Gemeinden (Bezug bei der Gemeinde oder im ÖREB-Kataster)