Ist Potenzial für eine Revitalisierung vorhanden?
Um zu klären, ob der Gewässerraum für eine Revitalisierung ausreichend ist oder erhöht werden muss, prüfen Sie zunächst, ob für den betrachteten Gewässerabschnitt gemäss kantonaler Revitalisierungsplanung Potenzial besteht.
Potenzial für eine Revitalisierung bedeutet, dass im Verhältnis zum Aufwand ein grosser Nutzen für Natur und Landschaft besteht oder dass es sich um einen Abschnitt 1. Priorität (Umsetzungszeitraum 2015 bis 2035) handelt. Dies ist an rund 400 km Fliessgewässern im Kanton Zürich der Fall.
Entscheidungsgrundlagen
Handelt es sich um ein wenig beeinträchtigtes, naturnahes oder natürliches Gewässer oder um ein Vorranggebiet gemäss kantonalem Richtplan?
Weist der betrachtete Abschnitt des Gewässers gemäss Revitalisierungsplanung kein Potenzial auf, so klären Sie, ob es sich um einen wenig beeinträchtigten, naturnahen oder natürlichen Abschnitt gemäss Ökomorphologie oder um ein Vorranggebiet gemäss kantonalem Richtplan handelt. Wenn dies der Fall ist, gelten die gleichen Regeln wie für Abschnitte mit Potenzial.
Andernfalls gilt der in Schritt 2 bestimmte minimale Gewässerraum.
Besteht die Absicht, den Gewässerraum gemäss Biodiversitätskurve zu reduzieren?
An Gewässerabschnitten mit Potenzial für eine Revitalisierung sowie an wenig beeinträchtigten, naturnahen oder natürlichen Abschnitten ist ohne weiteren Nachweis mindestens der Gewässerraum nach Biodiversitätskurve (Art. 41a Abs. 1 GSchV) oder, bei Gewässern mit einer natürlichen Sohlenbreite über 15 Metern, gemäss den Anforderungen aus dem entsprechenden Fachgutachten Gewässerraum auszuscheiden.
Für ein Unterschreiten der Biodiversitätskurve oder ein Abweichen von den Anforderungen aus dem Fachgutachten Gewässerraum muss der Raumbedarf aus Sicht Revitalisierung ermittelt werden.
Entscheidungsgrundlagen
Fachgutachten Gewässerraum für Fliessgewässer mit natürlicher Sohlenbreite > 15 Meter:
- Aabach, Uster (ZIP, 27 MB)
- Glatt (ZIP, 287 MB)
- Jona (ZIP, 26 MB)
- Limmat (ZIP, 77 MB)
- Reppisch (ZIP, 18 MB)
- Reuss (ZIP, 16 MB)
- Rhein (ZIP, 73 MB)
- Sihl (ZIP, 95 MB)
- Thur (ZIP, 33 MB)
- Töss (ZIP, 45 MB)
Ermittlung des Raumbedarfs aus Sicht Revitalisierung: Ist der minimale Gewässerraum ausreichend?
Beabsichtigt der Planungsträger die Ausscheidung eines geringeren Gewässerraums als die Biodiversitätskurve oder das Fachgutachten Gewässerraum vorgibt, muss der Raumbedarf aus Sicht Revitalisierung ermittelt werden.
Nachweis
Der Raumbedarf aus Sicht Revitalisierung wird wie folgt ermittelt:
- Sofern Massnahmenvorschläge aus der Revitalisierungsplanung, aus Vorstudien oder aus einem Vorprojekt vorhanden sind, müssen diese vertieft und der für die Revitalisierung nötige Raumbedarf ermittelt werden.
Wenn der minimale Gewässerraum gemäss Schritt 2 nicht ausreichend ist, muss der erforderliche erhöhte Gewässerraum bestimmt werden.
Liegen keine Massnahmenvorschläge vor, ist der Gewässerraum nach Biodiversitätskurve auszuscheiden, oder es ist eine Beurteilung aus Sicht Natur- und Landschaftsschutz durchzuführen.