Ist eine Gefährdung vorhanden?
Anhand der Gefahrenkarte prüfen Sie, ob in diesem Abschnitt eine Hochwassergefährdung vorliegt und ein Hochwasserschutznachweis erforderlich ist. Liegt keine Gefährdung vor, ist der gesetzlich vorgesehene minimale Gewässerraum ausreichend. Eine allfällige Reduktion kann in Schritt 4 geprüft werden.
Nachweis
Ein Hochwasserschutznachweis ist für alle Abschnitte, an denen laut Gefahrenkarte Austritte auftreten können, erforderlich. Dies umfasst sowohl Kapazitätsengpässe am offenen Gerinne, als auch Austritte an Durchlässen, Brücken und Eindolungen. Dabei ist bei einer identifizierten Punktschwachstelle der Hochwasserschutznachweis in der Regel auch für die ober- und unterhalb angrenzenden Abschnitte zu erbringen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch allfällig vorhandene Gerinneschwachstellen ober- und unterhalb von Punktschwachstellen überprüft werden.
Ist der minimale Gewässerraum ausreichend?
Bei Fliessgewässern sowie bei offenen Hochwasserentlastungskanälen klären Sie anhand einer Querprofil-Betrachtung, ob der Hochwasserschutz im gesetzlich vorgesehenen minimalen Gewässerraum erfüllt ist oder ob dafür ein erhöhter Gewässerraum ausgeschieden werden muss.
Eine allfällige Reduktion kann in Schritt 4 geprüft werden.
Nachweis
Der Nachweis muss folgende Kriterien berücksichtigen:
Festlegung des Bemessungsabflusses
Für das Siedlungsgebiet gilt in der Regel HQ100 als Schutzziel. Ist gemäss kantonaler Risikokarte das Hochwasserrisiko im betrachteten Gebiet mittel bis hoch, so ist HQ300 als massgebender Abfluss für die Querprofil-Betrachtung anzuwenden.
Liegen Sonderrisiko-Objekte in der Gefährdungszone ist ebenfalls HQ300 als massgebender Abfluss für die Querprofilbetrachtung zu verwenden.
Querprofilbetrachtung
Die Durchleitung eines HQ100 / HQ300 mit Freibord (gemäss Freibordpapier des Kantons Zürich) in einem Regelprofil (Böschungen 1:2) und fixer Sohlenlage (nicht veränderbar) muss mit dem minimalen Gewässerraum gemäss GSchV sichergestellt sein (inkl. 3 Meter-Streifen beidseitig für den Gewässerunterhalt bzw. vergrössertem Unterhaltsstreifen im Bereich von Entnahmestellen für z. B. Holz oder Kies).
Eine fallweise Beurteilung zeigt auf, ob ein einseitiger Unterhaltsstreifen ausreichend ist. In dieser Beurteilung sind konkrete Überlegungen zum erforderlichen Raumbedarf für den Unterhalt, die Pflege und die Instandstellung des Gewässers (bspw. abgeleitet aus den bisherigen Erfahrungen beim Unterhalt des betreffenden Abschnitts) aufzuzeigen. Es ist sicherzustellen, dass Unterhalts-, Pflege- und Instandstellungsarbeiten nicht erschwert und verteuert werden, wenn zukünftig der Zugang allenfalls nicht mehr von beiden Seiten sichergestellt ist.
Bei grossen Gewässern ist zudem ab dem landseitigen Dammfuss ein 5 m breiter Streifen für den Unterhalt und zur Intervention im Hochwasserereignisfall sicherzustellen und von Anlagen freizuhalten.
Bei Gewässern mit einer Gerinnetiefe von weniger als 1 Meter können mit den Vorgaben für die Querprofilbetrachtung unter Umständen unverhältnismässige Breiten resultieren. Das Freibord sollte in Relation zur Fliesstiefe stehen. Deshalb darf bei geringen Wassertiefen bei der Querprofilbetrachtung von einer fiktiven Gerinnetiefe von 1 Meter ausgegangen werden.
Berechnungsmethode
Die zur Querprofilbetrachtung angewendete Berechnungsmethode ist anzugeben und zu begründen. Sämtliche verwendeten Parameter und Zwischenresultate für die hydraulischen Berechnungen sind ausführlich, inkl. Graphiken, im Anhang des technischen Berichts zu dokumentieren, u.a:
- Gewähltes Schutzziel (HQ100 oder HQ300)
- Bemessungsabfluss (HQ100 oder HQ300)
- Freibord gemäss Freibordpapier Kanton Zürich inkl. Berechnung*
- Rauhigkeitsbeiwerte
- Fliessgefälle
- Eintiefung des Gerinnes (Gesamthöhe Sohle bis Böschungsoberkante)
- Berechnete / verwendete Sohlenbreite
- Durchflossene Querschnittsfläche
- Fliessgeschwindigkeit
- Froude-Zahl
Für die Hochwasserschutznachweise kann die Excel-Vorlage verwendet werden.
Ergänzender Hinweis zum Freibordpapier des Kantons Zürich:
Gemäss Freibordpapier des Kantons Zürich wird bei Ausbaugrössen > HQ100 basierend auf einer integralen Risikobetrachtung fallweise ein Freibord festgelegt. Im Rahmen der Ausscheidung und Festlegung des Gewässerraums im vereinfachten Verfahren ist auch bei der Wahl des Schutzziels HQ300 für den Hochwasserschutznachweis immer das volle Freibord (Bestimmung analog wie bei Schutzziel HQ100) zu verwenden.
Ergänzender Hinweis zum Nachweis bei steilen Gerinnen
Bei steilen Gerinnen werden bei der Anwendung von Normalabfluss-berechnungen häufig schiessende Verhältnisse (Froude > 1) mit sehr hohen Fliessgeschwindigkeiten ermittelt. Bei relativ geringer Gerinnebreite ergibt sich somit eine rechnerisch hohe Abflusskapazität.
Normalabflussberechnungen sind eine Vereinfachung, welche lokale Effekte sowie Stau- und Senkungskurven ausser Acht lassen. Bei schiessenden Verhältnissen ergeben sich bereits an kleinen Gerinnekrümmungen und Unregelmässigkeiten der Uferberandung stehende Wellen, welche die Strömung so weit abbremsen können, dass sich überwiegend kritische resp. gerade noch strömende Verhältnisse einstellen. Solange ein Gewässer nicht als Schussrinne ausgestaltet wird, ist die Annahme von durchgehend schiessenden Verhältnissen aus Sicht der Breitenbestimmung auf der unsicheren Seite. Bei steilen Verhältnissen ist deshalb eine maximale Froude-Zahl von 0.9 zu wählen, es werden also gerade noch strömende Verhältnisse angesetzt.
Die Bestimmung des Sohlengefälles anhand des digitalen Terrainmodells (DTM) ist grundsätzlich ausreichend. In Einzelfällen können aber detailliertere Nachweise (Aufnahmen vor Ort im Gerinne) verlangt werden.
Kann aktuell nicht beurteilt werden, ob der minimale Gewässerraum ausreichend ist, so wird vorerst noch kein Gewässerraum ausgeschieden und festgelegt. Es gelten weiterhin die Übergangsbestimmungen.
Entscheidungsgrundlagen
- Schwachstellenkarte (Bezug bei der Gemeinde oder hier)
- falls vorhanden, Information zu Querprofilen
- falls vorhanden, Information zu Längsprofilen
Weitere Hilfsmittel
- Excel-Vorlage für den HWS-Nachweis (Hilfestellung)
Prüfung Unterhaltsstreifen (Anpassung Querprofilbetrachtung): Ist der minimale Gewässerraum ausreichend?
Ist der minimale Gewässerraum nicht ausreichend, so prüfen Sie, ob der Unterhaltsstreifen in der Querprofilbetrachtung angepasst werden kann. Unter Umständen kann der Unterhaltsstreifen einseitig angeordnet oder komplett darauf verzichtet werden, da die Zugänglichkeit zum Gewässer für den Unterhalt anderweitig langfristig gewährleistet ist.
Nachweis
gemäss den Kriterien für die Querprofilbetrachtung
Ist der Hochwasserschutz mit dieser angepassten Querprofilbetrachtung erfüllt, muss der gesetzlich vorgesehene minimale Gewässerraum nicht erhöht werden.
Entscheidungsgrundlagen
- falls vorhanden, Information zu Querprofilen
- falls vorhanden, Information zu Längsprofilen
- falls vorhanden, kantonale Untersuchungen Hydrologie zur Gefahrenkarte mit Information zu Abflusswerten HQ100/HQ300 (Bezug beim Ingenieurbüro, das die Gefahrenkarte erstellt hat oder Informationen von hier)
Weitere Hilfsmittel
- Schwachstellenkarte (Bezug bei der Gemeinde oder im Technischen Bericht zur Gefahrenkarte)
Kann der Hochwasserschutz mit technischen Massnahmen im minimalen Gewässerraum sichergestellt werden?
Nachweis
Kann mit einem Projekt auf Stufe Vorprojekt nachgewiesen werden, dass die Durchleitung eines HQ100 bzw. HQ300 mit Freibord (gemäss Freibordpapier des Kantons Zürich) mit baulichen Hochwasserschutzmassnahmen (inkl. Berücksichtigung Gewässerunterhalt) im gesetzlich vorgesehenen minimalen Gewässerraum sichergestellt ist, muss dieser nicht erhöht werden.
Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, bestimmen Sie den erforderlichen erhöhten Gewässerraum. Dieser kann evtl. asymmetrisch angeordnet werden.
Entscheidungsgrundlagen
- Projekt auf Stufe Vorprojekt
Weitere Hilfsmittel
- Gefahrenkarte Hochwasser (insb. Massnahmenplanung der Gefahrenkarte)
- falls vorhanden, Massnahmenplanung zur Umsetzung der Gefahrenkarte der Gemeinden
- falls vorhanden, projektspezifische Unterlagen zu Massnahmen
- falls vorhanden, Information zu Querprofilen
- falls vorhanden, Information zu Längsprofilen
- falls vorhanden, kantonale Untersuchungen Hydrologie zur Gefahrenkarte mit Information zu Abflusswerten HQ100/HQ300 (Bezug beim Ingenieurbüro, das die Gefahrenkarte erstellt hat oder Informationen von hier)