FRAGESTELLUNGHILFSMITTEL
Harmonisierung mit bestehenden Vorgaben
Sie prüfen, ob der auszuscheidende Gewässerraum mit bestehenden Vorgaben (soweit recht- und zweckmässig) harmonisiert werden kann.
Das Ziel ist dabei, eine Vereinfachung herbeizuführen, indem möglichst nur noch eine Vorgabe massgebend für den Vollzug ist.
Nachweis
Folgende Vorgaben sind zu prüfen:
- 3 Meter-Pufferstreifen nach ChemRRV
- Gewässerparzellen
- Gewässerbaulinien
- Gewässerabstandslinien
- Im Nahbereich von Waldarealen, nach Möglichkeit:
- Waldparzellengrenzen
- Waldabstandslinien
- Böschungsoberkanten/Geländekanten oder markante Geländepunkte
- Bei Betroffenheit landwirtschaftlicher Nutzflächen, nach Möglichkeit
- Biodiversitätsförderflächen
Entscheidungsgrundlagen
- Bau- und Zonenordnung, Zonenplan (Bezug bei Gemeinde oder im ÖREB-Kataster)
- Baulinienpläne (Bezug bei Gemeinde oder im ÖREB-Kataster)
- Kommunale Gewässerabstandslinien (Bezug bei Gemeinde oder im ÖREB-Kataster)
- Waldabstandslinien, Waldparzellengrenzen (Bezug im ÖREB-Kataster)
- Landwirtschaftliche Bewirtschaftung (öffentliche Version)