Schritt 2: Minimaler Gewässerraum
Handelt es sich um Siedlungsgebiet?
In Schritt 2 bestimmen Sie den minimalen Gewässerraum nach GSchV für Gewässer im Siedlungsgebiet.
Für Gewässer, die sich ausserhalb des Siedlungsgebiets befinden, wird zurzeit kein Gewässerraum festgelegt.
Als Siedlungsgebiet im Sinne der HWSchV bzw. des PBG gelten Bauzonen, kommunale Freihaltezonen, Erholungszonen und Reservezonen.
Für die genaue Definition des Projektperimeters bei der flächendeckenden Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet im vereinfachten Verfahren sind die Vorgaben gemäss Schritt 1 Abschnittsbildung und aus den übergeordneten Prinzipien zu beachten.
Entscheidungsgrundlagen
- Zonenplan (Bezug bei der Gemeinde oder hier)
Um welchen Gewässertyp handelt es sich?
Je nach Gewässertyp gelten unterschiedliche Vorgaben für den minimalen Gewässerraum. Folgende Kategorien werden unterschieden:
- Offene Fliessgewässer
Neben offenen Bächen und Flüssen zählen auch von WR-Anlagen im Hauptschluss beeinflusste Abschnitte zu dieser Kategorie. Bei Gewässern mit einer Wasserrechtsanlage im Hauptschluss ist von einem Interesse des Gewässerschutzes auszugehen und daher grundsätzlich ein Gewässerraum auszuscheiden. Ebenso gehören offene HW-Entlastungskanäle und Parallelgewässer (Gewässerverzweigungen) zu dieser Kategorie.
- Grössere stehende Gewässer ≥ 0,5 ha
Für stehende natürliche Gewässer, die mindestens 0,5 ha gross sind, wird der minimale Gewässerraum nach Art. 41b Abs. 1 GSchV ausgeschieden.
- Kleinere stehende Gewässer < 0,5 ha und künstlich angelegte stehende Gewässer (WR-Weiher)
Es ist fallweise zu klären, ob Interessen des Gewässerschutzes gemäss GSchG (Hochwasserschutz, Revitalisierung, Gewässernutzung, Natur- und Landschaftsschutz) tangiert werden. Bei WR-Weihern (künstlich angelegte Gewässer gemäss GSchG / GSchV) kann die Breite des Gewässerraums den baulichen Gegebenheiten gemäss Schritt 4 angepasst werden.
- WR-Kanäle im Nebenschluss
Dazu zählen sowohl offene als auch eingedolte WR-Kanäle im Nebenschluss (künstlich angelegte Gewässerverzweigungen). WR-Kanäle im Nebenschluss sind als künstlich angelegte Gewässer im Sinne des GSchG / GSchV zu behandeln. Ob für einen WR-Kanal im Nebenschluss ein Gewässerraum ausgeschieden werden muss, ist in Schritt 2 zu klären. Sollte eine Gewässerraumausscheidung erforderlich werden, kann die Breite des Gewässerraums den baulichen Gegebenheiten gemäss Schritt 4 angepasst werden.
- Eingedolte Fliessgewässer
Neben eingedolten Bächen und Flüssen zählen auch überdeckte HW-Entlastungskanäle zu dieser Kategorie.
Entscheidungsgrundlagen
Weitere Hilfsmittel
Handelt es sich um ein natürliches stehendes Gewässer ≥ 0,5 ha?
Für stehende natürliche Gewässer mit einer Wasserfläche, die mindestens 0.5 ha gross ist, wird der Gewässerraum nach Art. 41b GSchV ausgeschieden.